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Hauselektrik Netzwerktechnik Kernbohrung BGV A3 Firmengeräteprüfung

BGV A3 Geräteprüfung

Das Arbeitsschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz zur  Umsetzung von EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz. Im § 4 „Allgemeine Grundsätze“ wird gefordert, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit für Mitarbeiter und dritte Personen möglichst vermeiden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering zu halten ist. Im § 5 werden die „Beurteilungen der Arbeitsbedingen“ gefordert und verbunden damit eine Ermittlung der Gefährdungen und Ableiten von Maßnahmen. Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen grundsätzlich so betrieben werden, dass keine Gefährdungen für Mitarbeitende oder Dritte entstehen können, siehe hierzu auch Rechtquellen wie z.B. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (GUV-V A3) ist der Unternehmer bzw. Betreiber verpflichtet, für regelmäßige elektrische Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Es wird unterschieden nach „Ortsveränderlichen Betriebsmitteln“, die während des Betriebes bewegt werden können und nach „Ortsfesten Betriebsmitteln“ die fest angebracht sind oder aufgrund Ihrer Masse nicht einfach bewegt werden können. Hier gibt es Prüffristen, diese Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Näheres hierzu können Sie in den Seiten der Berufsgenossenschaften einsehen oder herunterladen, so z.B. http://www.arbeitssicherheit.de/media/pdfs/bgv_a3.pdf Wir prüfen für Ihre Sicherheit nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3 alte Bezeichnung) alle Ortsveränderlichen und Ortsfesten Betriebsmittel Alle Geräte erhalten eine Prüfplakette Für jedes Gerät wird ein Prüfprotokoll erstellt Zur BGV A3 Prüfung gehören drei Prüfungsmerkmale wie Sichtprüfung, die Messungen und die Funktionsprüfung. Ihre Vorteile – Ihr Nutzen Unfälle werden vermieden, und die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz wird erhöht. Versicherungsschutz - Tritt ein Schadensfall ein, ist der Versicherung lückenlos beispielsweise durch Prüfungsprotokolle zu belegen, dass der Versicherungsnehmer seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ansonsten wird der Schaden vom Versicherungsgeber nicht reguliert. Die Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn die DGUV Vorschrift 3- Prüfung nicht ordnungsgemäß und fristgerecht durchgeführt wird. Ich würde mich freuen für Sie diese Arbeiten durchführen zu dürfen!
Bildquelle: https://www.vbg.de