Tönjes Elektrik - Gerno Tönjes - Meisterbetrieb - Töpferberg 8 - 38302 Wolfenbüttel
Tel.: 05331/900 42 40 - Fax: 05331/900 42 41- E-Mail: mail@toenjes-elektrik.de
Leistungen
BGV A3 Geräteprüfung
Das Arbeitsschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz zur
Umsetzung von EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz.
Im § 4 „Allgemeine Grundsätze“ wird gefordert, dass eine
Gefährdung für Leben und Gesundheit für Mitarbeiter und dritte
Personen möglichst vermeiden und die verbleibende
Gefährdung möglichst gering zu halten ist.
Im § 5 werden die „Beurteilungen der Arbeitsbedingen“
gefordert und verbunden damit eine Ermittlung der
Gefährdungen und Ableiten von Maßnahmen.
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen grundsätzlich so
betrieben werden, dass keine Gefährdungen für Mitarbeitende
oder Dritte entstehen können, siehe hierzu auch Rechtquellen
wie z.B. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Nach der
Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel“ (GUV-V A3) ist der Unternehmer bzw. Betreiber
verpflichtet, für regelmäßige elektrische
Wiederholungsprüfungen zu sorgen.
Es wird unterschieden nach „Ortsveränderlichen
Betriebsmitteln“, die während des Betriebes bewegt werden
können und nach „Ortsfesten Betriebsmitteln“ die fest
angebracht sind oder aufgrund Ihrer Masse nicht einfach
bewegt werden können.
Hier gibt es Prüffristen, diese Fristen sind so zu bemessen, dass
entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss,
rechtzeitig festgestellt werden.
Näheres hierzu können Sie in den Seiten der
Berufsgenossenschaften einsehen oder herunterladen, so z.B.
http://www.arbeitssicherheit.de/media/pdfs/bgv_a3.pdf
Wir prüfen für Ihre Sicherheit
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nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3 alte Bezeichnung) alle
Ortsveränderlichen und Ortsfesten Betriebsmittel
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Alle Geräte erhalten eine Prüfplakette
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Für jedes Gerät wird ein Prüfprotokoll erstellt
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Zur BGV A3 Prüfung gehören drei Prüfungsmerkmale wie
Sichtprüfung, die Messungen und die Funktionsprüfung.
Ihre Vorteile – Ihr Nutzen
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Unfälle werden vermieden, und die Sicherheit und
Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz wird erhöht.
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Versicherungsschutz - Tritt ein Schadensfall ein, ist der
Versicherung lückenlos beispielsweise durch
Prüfungsprotokolle zu belegen, dass der
Versicherungsnehmer seinen Verpflichtungen
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ansonsten wird der
Schaden vom Versicherungsgeber nicht reguliert. Die
Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls eine Haftung
aus, wenn die DGUV Vorschrift 3- Prüfung nicht
ordnungsgemäß und fristgerecht durchgeführt wird.
Ich würde mich freuen für Sie diese Arbeiten
durchführen zu dürfen!
Bildquelle: https://www.vbg.de